Behinderung und Führerschein / Cannabis und MS

BEHINDERUNG UND FÜHRERSCHEIN:

Viele Betroffene haben die Befürchtung, dass bei einer Erhöhung der Pflegestufe oder bei Ausstellung eines Behindertenpasses die Gefahr besteht, dass der Führerschein abgenommen wird. Die Bedenken sind jedoch unbegründet: In den einschlägigen Gesetzen (Führerscheingesetz, Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung, Bundesbehindertengesetz, Pflegegeldgesetz etc.) gibt es keine Bestimmung, die eine solche Maßnahme vorsieht. Darüber hinaus darf der/ die begutachtende Arzt/Ärztin eine Meldung an die Behörde nur dann vornehmen, wenn Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder Rechtspflege unbedingt erforderlich sind. Selbst bei einem Pflegegeldverfahren besteht für Gerichte keinerlei Verpflichtung, falls Bedenken über die Fahrtauglichkeit des Pflegebedürftigen bestehen, diese an die Führerscheinbehörde weiterzuleiten.1 Das ist in den meisten Fällen aber auszuschließen. Bedenken Sie aber, dass haftungsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn Sie Ihr KFZ mangels gesundheitlicher Eignung trotzdem in Betrieb nehmen. Fahren sie einfach nicht, wenn sie sich nicht dazu in der Lage sehen!

KRANKHEIT UND CANNABIS (HANF, GRAS, MARIHUANA, HASCHISCH):

Cannabis ist ein Rauschmittel bzw. kann als Rauschmittel verwendet werden. Der Besitz und die Weitergabe von Cannabis ist in den meisten Ländern (so auch in Österreich) verboten. Viele klinische Studien haben aber ergeben, dass man mit Cannabis bei Schmerzen (z.B. bei multipler Sklerose), bei Übelkeit und Erbrechen sowie bei Kachexie (krankhafte Abmagerung) sehr gute Erfolge erzielen kann. Weitere Einsatzgebiete auch bei anderen Symptomen bzw. Krankheiten werden umfangreich erforscht.2 In Bezug auf die rechtliche Situation die Suchtmittel betreffend, herrscht bei österreichischen PatientInnen eine große Unsicherheit bzw. auch eine große Unwissenheit. Der Ausdruck Suchtgift ist allerdings irreführend, weil auch Stoffe umfasst sind, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen weder süchtig machen noch giftig sind. Dagegen sind Alkohol und Nikotin trotz ihres bekannten Suchtpotentials keine Suchtgifte im Sinne des Gesetzes.3

Laut Suchtmittelgesetz ist dagegen die „Verwendung“ von Suchtmittel für medizinische, zahnmedizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke ausdrücklich erlaubt. Damit ist also auch die Einnahme von Cannabis (Cannabinol) in Österreich dann legal möglich, wenn man es als PatientIn von einem Arzt/einer Ärztin verschrieben bekommt und in einer Apotheke besorgt. 4

DER VERFASSER – GUT ZU WISSEN!

Herr Rolf Reiterer informiert seit mehr als drei Jahren in seiner Funktion als diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (DGKP) mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften viele MS–Betroffene direkt in MS-Selbsthilfegruppen oder per Telefon. Er profitiert von der Praxis seines Pflegeberufs und von seiner Kenntnis des Rechtsdschungels des Arbeits- und Sozialrechts.

Quellen:

Liebhart: Gerichtliches Pflegegeldverfahren und Führerschein(entzug) ÖZPR 4/2016 108ff
https://de.wikipedia.org/wiki/Hanf_als_Arzneimittel vom 19.10.2017
https://de.wikipedia.org/wiki/Suchtmittelgesetz vom 19.10.2017
§§7f Suchtmittelgesetz

• Bundesbehindertengesetz
• Bundespflegegeldgesetz
• Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz
• Führerscheingesetz
• Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung
• Führerschein und gesundheitliche Eignung, Rolf Reiterer 2016
• Wikipedia

QUELLE: http://ms-service.at/cannabis-und-ms/